Krankheit: Aspekte bei der Bewerberauswahl, Betreuung/Pflege naher Angehöriger und Sonderregelungen für schwerbehinderte Menschen - Krankheitsbedingte Fehlzeiten als Herausforderung für das Personalmanagement (Teil 4) -

RAin/FAinArbR Eva Maria Plocher, Stuttgart

Erstellt am: 18.12.2015

Für den Erfolg eines Unternehmens ist die Auswahl von qualifiziertem und leistungsfähigem Personal von entscheidender Bedeutung. Auch vor dem Hintergrund erheblicher Kündigungshürden besteht Interesse daran, die Leistungsfähigkeit idealerweise bereits vor einem eventuellen Vertragsschluss festzustellen. Konkret stellt sich für die Personalabteilung die Frage, welche Aspekte bei der Stellenausschreibung zu beachten sind, welche Fragen bzw. Einstellungsuntersuchungen im Bewerbungsverfahren zulässig sind und was bei einer eventuellen Probezeitkündigung zu beachten ist. Im laufenden Arbeitsverhältnis stellt sich die Frage, unter welchen Umständen bzw. in welchem Umfang der Arbeitgeber das Fernbleiben eines Mitarbeiters von der Arbeit für die Betreuung oder Pflege eines nahen Angehörigen hinzunehmen hat. Anschließend geht es um Sonderregelungen im Fall anerkannter Schwerbehinderung.

I. Bewerberauswahl und Probezeitkündigungen
1. Stellenausschreibung
a) Beachtung des AGG

....

IV. Fazit
Diese vierteilige Beitragsreihe zu aktuellen Aspekten der "Kranheit" im Arbeitsverhältnis fordert die Personalverantwortlichen: Nicht nur das Gesetz sollte bekannt sein, sondern auch die (zum Teil divergierende) Rspr. Die Tinte in dieser Beitragsreihe ist noch nicht trocken, da erreicht die Verfasserin die Meldung, dass der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen vorgeschlagen hat, auch "Teilkrankschreibungen" einzuführen. Sollte dieser Vorschlag politisch aufgegriffen werden, so schließen sich hier erneut zahlreiche arbeitsrechtliche Folgefragen an, mit denen man sich - neben dem Alltagsgeschäft - befassen müsste.
Die Prioritäten aber wollen klug gesetzt werden, denn für alle Beschäftigten gilt: "Neun Zehntel unseres Glücks beruhen allein auf der Gesundheit ... . Die größte aller Torheiten wäre, seine Gesundheit aufzuopfern, für was es auch sei, für Erwerb, für Beförderung, für Gelehrsamkeit, für Ruhm, geschweige für Wollust und flüchtige Genüsse: Vielmehr soll man ihr alles nachsetzen."

 

... den kompletten Artikel finden Sie unter nebenstehendem Link - veröffentlicht im Der Betrieb, DB 51-52, S. 3008 ff..

 

Dieser Beitrag bildet den vierten und letzten Teil der Beitragsreihe "Krankheitsbedingte Fehlzeiten als Herausforderung für das Personalmanagemenet".
Bereits erschienen sind:
- Teil 1: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Handlungsoptionen bei Zweifeln an der Arbeits(un)fähigkeit (DB 2015 S. 1597 = DB0697984).
- Teil 2: Kündigung des Arbeitsverhältnisses bei Krankheit und Folgen der Beendigung (DB 2015 S. 2083 = DB 0698565).
- Teil 3: Betrieblichees Eingliederungsmanagement und besondere Aspekte bei Langzeiterkrankungen (DB 2015 S. 2875 = DB 0698527).

Ansprechpartner

vergrößern

Eva Maria Plocher

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Tel./Fax:  07151 50277-14/-10
VOILA_REP_ID=C1257761:004A5185