Der (Weiter-)Beschäftigungsanspruch - Voraussetzungen, Rechtsfolgen und taktische Fragestellungen

Rechtsanwalt Michael Kempter und Rechtsanwalt Dr. Björn Steinat

Erstellt am: 06.09.2016

Gerade im Zusammenhang mit Kündigungsschutzprozessen sind (Weiter-)Beschäftigungsansprüche von nicht unerheblicher Bedeutung. Sei es unmittelbar nach Ausspruch der Kündigung, nach Ablauf der Kündigungsfrist oder aber nach einem Urteil in erster Instanz: Stets stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Beschäftigter sein "Recht auf Arbeit" durchsetzen kann und welche Möglichkeiten für den Arbeitgeber bestehen, einen solchen Anspruch abzuwehren. Im Folgenden sollen die Grundzüge der Beschäftigungsansprüche dargestellt werden, sodann wird auf das Verhältnis dieser Ansprüche zur sog. Prozessbeschäftigung eingegangen.

I. Arten von (Weiter-)Beschäftigungsansprüchen

1. Beschäftigungsanspruch

Die Rechtsprechung erkennt, ....

....

III. Fazit
Weiterbeschäftigungsansprüche spielen, schon aus taktischen Gründen, im Rahmen von Kündigungsschutzprozessen eine erhebliche Rolle. Nicht zuletzt weil sie auch das Ergebnis des Feststellungsantrags faktisch mit beeinflussen können. Die "Abwehrmöglichkeiten" des Arbeitgebers sind überschaubar, verliert er in erster Instanz, kann er sich nur auf Unmöglichkeit der Weiterbeschäftigung oder deutlich überwiegende Interessen berufen. Im Rahmen des § 102 V BetrVG werden an den Entbindungsantrag gem. S. 2 hohe Anforderungen gestellt. Die Prozessbeschäftigung, sei es hier zur Abwehr der Zwangsvollstreckung oder eben - gestalterisch - auf Basis eines Vertrags vereinbart, kann, neben der Minimierung des Annahmeverzugslohnrisikos, äußerst hilfreich sein, entsprechende Weiterbeschäftigungsanssprüche abzuwehren. Um dieses Ergebnis abzusichern, empfiehlt sich bei der vertraglichen Prozessbeschäftigung eine entsprechende Vereinbarung im Vertrag.

 

Den kompletten Artikel finden Sie unter nebenstehendem Link, veröffentlicht in der NZA Nr. 15/2016, S. 913 ff.

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Michael Kempter

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